Foto: dpa

Neues EU-Datenschutzgesetz ab 25. Mai

Das solltet Ihr als Nutzer wissen

Wer WhatsApp, Facebook, Google und Co. nutzt, dem ist in den vergangenen Tagen vielleicht aufgefallen, dass die Anbieter auf neue Datenschutzregeln hinweisen. So öffnet sich bei WhatsApp etwa ein Fenster, in dem man zum Beispiel seine Einstellungen ändern kann. Ähnlich ist es bei Facebook. Wer die Hinweise ignoriert, kann die Dienste demnächst teilweise nicht mehr nutzen. Hintergrund des Ganzen ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU - kurz: DSGVO - die nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 25. Mai gilt und die 99 Artikel umfasst. Die alten Regelungen stammen aus dem Jahr 1995 und sind völlig überholt. 

Bedeutet: Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Handynummer oder auch besonders sensible Daten über Gesundheit, Religion oder Kinder dürfen nur noch ausnahmsweise verarbeitet werden. Das gilt für jedes Unternehmen, das in der EU seine Dienste anbietet (also auch Facebook), für Vereine, Behörden oder Ärzte. Halten sie sich nicht daran, drohen ihnen u.a. Bußgelder bis 20 Millionen Euro . 

Grundsätzlich gilt also: jede Daten-Verarbeitung ist erst einmal verboten. Erlaubt ist sie, wenn sie in Verträgen oder per Gesetz geregelt ist oder die Betroffenen anderweitig zugestimmt haben. 

Beispiele:

Unternehmen müssen ihre Kunden umfassend darüber informieren, wie sie deren Daten schützen, sie müssen sich auf Pannen oder Hacker vorbereiten und sie müssen Datenlecks umgehend melden. 

Wer nicht möchte, dass ein Unternehmen seine Daten speichert, der kann verlangen, dass sie gelöscht werden. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen: der Arbeitgeber etwa braucht die Daten zum Beispiel für die Personalabrechnung. 

Vereine brauchen die Daten ihrer Mitglieder zum Beispiel für die Einladung zur Mitgliederversammlung. Das ist in Ordnung. Wenn sie allerdings die Namen oder andere Daten der Mitglieder auf ihrer Internetseite veröffentlichen wollen, brauchen sie die Zustimmung der Betroffenen.

Bei Unter-16-Jährigen müssen die Eltern in die Datenverarbeitung einwilligen. WhatsApp hat deswegen schon angekündigt, das Mindestalter auf 16 Jahre heraufzusetzen. 

Im Supermarkt dürfen Kunden Informationen darüber einfordern, wie oft sie ihre Kundenkarte eingesetzt oder wo sie damit eingekauft haben. Und ob der Supermarkt die Daten an ein Tochterunternehmen weitergegeben hat.

Wer zu einem anderen Mail-Anbieter wechselt, darf seine Daten - etwa E-Mails, Fotos oder Kontakte - mitnehmen. 

Anzeige: