Foto: wacken.com

Sommer-Festivals abgesagt

Auch Wacken fällt aus - Gibt es Geld zurück?
Freitag, 17. April 2020

Die Horror-Nachricht kam am Mittwoch: alle Großveranstaltungen, die vor dem 31. August, datiert waren, dürfen nicht stattfinden.

Betroffen sind davon jede Menge Sommer-Festivals, die auch nicht verlegt werden können und darum abgesagt werden müssen.

Darunter auch so große Festivals, wie das Wacken Open Air, das Hurricane und Soutside Festival oder Rock am Ring und Rock im Park.

Eine Auswahl betroffener Festivals:

  • Wacken
  • Hurricane
  • Southside
  • Deichbrand
  • Elbjazz
  • Limestone
  • Highfield
  • M’era Luna
  • Rock am Ring
  • Rock im Park
  • Splash!
  • Melt!
  • Full Force Festival

 

Der Veranstalter FKP-Scorpio versicherte: "Unsere Gäste können sich sicher sein, dass wir sie schnellstmöglich und umfassend über weitere Schritte informieren werden".

"Für viele Musikfans sind unsere Festivals lang herbeigesehnte Höhepunkte des Jahres, die in dieser noch nie da gewesenen Ausnahmesituation dennoch ganz klein scheinen", erklärte der FKP-Scorpio-Geschäftsführer Stephan Thanscheidt.

Geld zurück oder Gutschein?

Die Verbraucherzentrale sagt dazu:

Können Veranstalter die laut Ticket zugesicherten Leistungen auf Grund öffentlich-rechtlicher Verbote nicht erbringen, dann ist die Leistung unmöglich geworden und der Ticket-Inhaber kann auf Rückzahlung des Eintrittspreises bestehen. Das klingt einfach. Betroffene Verbraucher berichten, dass genau das von einer Vielzahl der Veranstalter abgelehnt wird, auf Nachholtermine oder Gutscheine verwiesen wird.

Tatsächlich wurde seitens der Regierung schon vor Ostern an einer sog. „Gutscheinlösung“, u.a. auch für Veranstaltungen und Konzerte, gearbeitet. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, dem vom Corona-Kabinett zugestimmt wurde, muss durch den Bundestag und wird mit Verkündung Gesetzeskraft erhalten. Danach würden Veranstalter von Konzerten und anderen Veranstaltungen berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszustellen.

Diese Wertgutscheine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers entweder für Nachholtermine oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Ticketausstellers eingelöst werden. Auch eine sog. Härtefallregelung ist im Gesetzentwurf vorgesehen.

Kostenlose Hotline zur Beratung

Wegen der großen Beratungsnachfrage hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen unter der Telefonnummer (0345) 29 80 333 Experten für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung.

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